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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SPL Golfe de Saint-Tropez Développement (Golfe de Saint-Tropez Entwicklung)

  • Hauptsitz: 2 rue Blaise Pascal – Hôtel Communautaire – 83310 Cogolin
  • Lokale öffentliche Gesellschaft, eingetragen im Register der Reise- und Aufenthaltsveranstalter bei Atout France unter der Nummer IM083110008 – Gesellschaftskapital: 122.512 €.
  • Siret: 389 339 581 000 16
  • APE-Code 9499 Z
  • Umsatzsteuer: FR 45 389 339 581
  • Finanzielle Garantie: APST – 15 avenue Carnot 75017 Paris Cedex France
  • Versicherung: AXA France IARD – 313 Terrasses de l’Arche – 9272276 Nanterre Cedex

Im Folgenden “SPL GSTD” genannt.

ARTIKEL 1 – ANWENDUNGSBEREICH

Die SPL GSTD als lokale Tourismusorganisation kann sich im allgemeinen Interesse an den in Artikel L 211-1, I des Tourismusgesetzes erwähnten Operationen beteiligen und diese unterstützen, wenn diese den Empfang von Touristen erleichtern oder die Aufenthaltsbedingungen in ihrem geografischen Tätigkeitsbereich verbessern.

Die SPL GSTD vermarktet eine Reihe von umfassenden Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen für Einzelpersonen oder Gruppen: Freizeit, Gastronomie, Unterkunft usw., die von Partneranbietern durchgeführt werden, um die territoriale Wirtschaft zu unterstützen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2025 und sind anwendbar, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Sie haben zum Ziel, die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Vermarktung dieser Leistungen durch die SPL GSTD mittels ihres Gruppendienstes an Personen zu definieren, die als Verbraucher oder Nicht-Professionelle im Sinne des Verbrauchergesetzbuches gelten und rechtsfähig sind, im Folgenden “der/die Kunde(n)” genannt.

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, insbesondere derjenigen, die über andere Vertriebs- und Vermarktungswege als die im vorhergehenden Artikel definierten gelten.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reisedienstleistungen und Pauschalreisen. Die SPL GSTD ist voll verantwortlich für die Reisedienstleistungen und Pauschalreisen, die entwickelt und verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch im Falle von verbundenen Reiseleistungen, wie in Artikel L. 211-2 III des Tourismusgesetzes definiert, ohne jedoch die Haftung von SPL GSTD zu begründen: Im Rahmen einer verbundenen Reiseleistung profitiert der Kunde von keinem der Rechte, die auf die Pauschalreise anwendbar sind, die sich aus der Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen ergeben, da jeder Dienstleister für die ordnungsgemäße vertragliche Erfüllung seiner Dienstleistung verantwortlich ist.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Erbringung von Leistungen, die direkt vom Kunden bei den verschiedenen Anbietern, die in den Broschüren oder auf der Website der SPL GSTD aufgeführt sind, gebucht werden.

ARTIKEL 2 – VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN

Der Kunde bestätigt, dass er vor der Aufgabe seiner Bestellung und dem Abschluss des Vertrages in lesbarer und verständlicher Form über die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle in Artikel L. 111-1 des Verbraucherschutzgesetzes und Artikel R 211-4 des Tourismusgesetzes aufgelisteten Informationen informiert wurde.

Der Kunde bestätigt mit der Unterzeichnung des Leistungs- oder Kaufvertrags, dass er das Standardformular für die betreffende Leistung in Anwendung des Erlasses vom 1. März 2018 “zur Festlegung des Musterinformationsformulars für den Verkauf von Reisen und Aufenthalten”, das ordnungsgemäß in Artikel 13 der vorliegenden Bedingungen wiedergegeben ist, mitgeteilt bekommen hat.

ARTIKEL 3 – VOLLSTÄNDIGKEIT DES VERTRAGS

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Programm des Veranstalters und der Umtauschschein stellen die Gesamtheit der Verpflichtungen der Parteien dar und regeln ausschließlich ihre Beziehung. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags akzeptiert der Kunde sie vorbehaltlos.

SPL GSTD behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Kaufs gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben gegebenenfalls Vorrang vor jeder anderen Version oder jedem anderen widersprüchlichen Dokument.

ARTIKEL 4 – ENTSTEHUNG DES VERTRAGS

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Bestellung einer oder mehrerer von der SPL GSTD angebotenen Leistungen die uneingeschränkte und vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussetzt, die bei der Versendung des Kaufvertrags an den Kunden im Anhang einsehbar und abrufbar sind.

Der Kaufvertrag wird nach Unterzeichnung desselben mit einer Anzahlung von 50% des Gesamtpreises der bestellten Leistungen (oder Bestellschein für Körperschaften) innerhalb von 8 Werktagen verbindlich und endgültig.

ARTIKEL 5 – AUSHÄNDIGUNG DES VERTRAGS UND DER REISEDOKUMENTE

SPL GSTD stellt dem Kunden eine Kopie des Kaufvertrags auf einem dauerhaften Datenträger auf elektronischem Wege oder auf Papier per Post zur Verfügung, wenn der elektronische Weg nicht möglich ist. Der Kunde ist berechtigt, eine Papierkopie anzufordern, wenn der Vertrag in physischer und gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien abgeschlossen wurde.

Wenn der Kaufvertrag im Fernabsatz abgeschlossen wird, wird dem Kunden eine Kopie des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger auf elektronischem Wege oder, auf Wunsch des Kunden, auf einem Datenträger in Papierform auf dem Postweg zur Verfügung gestellt.

Der Kaufvertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Die Art der Zustellung aller Dokumente, die mit der Bestellung oder dem Kauf des Kunden verbunden sind, erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger in elektronischer Form (per E-Mail) oder auf Papier per Post (wenn die elektronische Form nicht möglich ist).

Der von SPL GSTD ausgestellte Gutschein gilt als Bestätigung. Der Kunde muss ihn daher ausdrucken und aufbewahren. Er wird bei seiner Ankunft am Ort des Aufenthalts oder der Leistungserbringung (oder in digitalem Format, wenn der Anbieter dem zugestimmt hat) dazu aufgefordert. Wenn der Kunde seine Reiseunterlagen nicht innerhalb von fünf Tagen vor der Abreise erhalten hat, obliegt es ihm, dies SPL GSTD mitzuteilen, damit sie ihm rechtzeitig erneut zugesandt werden können.

Diese Dokumente müssen unbedingt mit den Leistungen übereinstimmen, die im Rahmen des Kaufvertrags erwähnt und bezahlt wurden.

ARTIKEL 6 – NACHWEIS DER TRANSAKTION

Die elektronischen Verzeichnisse, die in den Computersystemen der SPL GSTD unter angemessenen Sicherheitsbedingungen aufbewahrt werden, gelten als Beweis für die Kommunikation, die Buchungen und die Zahlungen zwischen den Parteien. Die Archivierung der Buchungen und Rechnungen erfolgt auf einem zuverlässigen und dauerhaften Datenträger, der als Beweismittel vorgelegt werden kann.

ARTIKEL 7 – PREISE UND GRATISANGEBOTE

Die Preise sind in Euro inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Zusätzliche lokale Steuern, die vor Ort zu zahlen sind, können von den lokalen Behörden auferlegt werden (Touristensteuer, Kurtaxe) und sind vom Kunden zusätzlich zu dem auf dem Gutschein angegebenen Preis zu zahlen.

Preisanpassung: Der Preis der Leistung kann nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den Verkäufer aus folgenden Gründen geändert werden:

  • Änderung des Preises für die Beförderung des Passagiers aufgrund einer Änderung der Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen, die für die Beförderung erforderlich sind,
  • Änderung von Steuern oder Gebühren, die von einem Dritten auf den Vertrag erhoben werden (Kurtaxe, Tourismussteuer, Landegebühr, Flughafensteuer, Mehrwertsteuer, Umweltsteuer…)
  • Änderungen der Wechselkurse in Bezug auf den Vertrag, falls zutreffend.

Die Änderung wird dem Kunden gegenüber spontan begründet und der Kunde wird mindestens 20 Tage vor Beginn der Leistung davon in Kenntnis gesetzt. Die Preise gelten für die bei der Buchung angegebene Anzahl von Personen.

Jede Änderung der Anzahl der Personen, die nach der Buchung angegeben wird, bedarf der vorherigen Zustimmung von SPL GSTD. Bei einer Änderung der Anzahl der Personen nach unten wird keine Preisminderung vorgenommen, es sei denn, SPL GSTD hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Fall von Kundengruppen Gruppen

Die Gruppenpreise werden ab einer Mindestanzahl von zehn zahlenden Personen gewährt (die Mindestanzahl kann sich je nach Einrichtung und Anbieter ändern; in diesem Fall wird die SPL den Kunden über diese besonderen Bedingungen informieren). Bei einer geringeren Anzahl werden die Preise nicht mehr garantiert.

Bezüglich der kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson wendet die SPL GSTD die Politik der kostenlosen Mitnahme von Begleitpersonen an, die für jede angebotene Einrichtung gilt. Diese Politik wird in dem Angebot angegeben, das dem Kunden zugesandt wird. Sie ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Fälle von Ausflugspaketen, die von der SPL GSTD verkauft werden

Die Gruppenpreise werden ab einer Mindestanzahl von zehn zahlenden Personen gewährt (sofern nicht anders vereinbart oder Pauschalpreis). Bei einer geringeren Anzahl wird der Preis nicht mehr garantiert.

Pro zwanzig (20) zahlenden Personen wird eine (1) kostenlose Begleitung gewährt (sofern der Anbieter der SPL GSTD keine anderslautenden Bestimmungen mitgeteilt hat).

ARTIKEL 8 – ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Es wird darauf hingewiesen, dass die SPL GSTD aufgrund der besonderen Bestimmungen für Pauschalreiseprodukte, die von Reiseveranstaltern verkauft werden, berechtigt ist, den Betrag der Mehrwertsteuer in ihrer Rechnung an den Kunden für den Kauf von Leistungen, die in der Pauschalreise inbegriffen sind, nicht auszuweisen.

Für Buchungen von Paketprodukten vom Typ “Aktivitäten, Dienstleistungen und Tagespauschalen” :

Die Buchung ist gültig nach Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Buchungsvertrages und nach Erhalt der Anzahlung oder des Bestellscheins (im Falle von Körperschaften, die Ausgaben erst nach Inanspruchnahme der Leistung tätigen). Die geschätzte Teilnehmerzahl (+/- 3 Personen) muss vom Kunden spätestens 60 Werktage vor der Ankunft bestätigt werden, andernfalls werden die Leistungen an den Anbieter zurückgegeben. Die endgültige Teilnehmerzahl muss uns spätestens 30 Werktage vor der Ankunft mitgeteilt werden.

Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 50% oder ein Bestellschein als Nachweis der Verpflichtung erforderlich. Die Anzahlung muss innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt des Buchungsvertrages erfolgen, danach wird die Buchung als ungültig betrachtet.

Die endgültige Zahlung durch den Kunden erfolgt 30 Tage vor der Ankunft. Im Rahmen eines Auftrags von einer öffentlichen Gebietskörperschaft kann die Rechnungsstellung gemäß den besonderen Bestimmungen und nach formeller Zustimmung der SPL GSTD leicht verschoben werden.

Für die Buchung von Einzelprodukten des Typs “Aktivität oder Dienstleistung” :

Die Buchung ist gültig nach Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Buchungsvertrages und nach Erhalt der Anzahlung. Die geschätzte Teilnehmerzahl (+/- 3 Personen) muss vom Kunden spätestens 30 Werktage vor der Ankunft bestätigt werden, andernfalls werden die Leistungen an den Anbieter zurückerstattet.

Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 50% zu leisten. Die Anzahlung muss innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt des Buchungsvertrags geleistet werden, danach verfällt die Buchung.

Die Rechnungsstellung für die Leistungen erfolgt 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts und basiert auf der Anzahl der angemeldeten Personen, die auf dem Voucher angegeben ist.

Der Kunde, der den vollen Preis für die touristische Leistung nicht spätestens 30 Tage vor Beginn der touristischen Leistung bezahlt hat, kann als Stornierung seiner Buchung betrachtet werden und kann mit Stornierungsgebühren belegt werden, wie im nachfolgenden Artikel ÄNDERUNG / STORNIERUNG beschrieben.

Die Bezahlung der bestellten Leistungen kann per Banküberweisung, per Kreditkarte (Carte Bleue nationale, Visa, MasterCard) per Telefon bei der SPL GSTD oder per Scheck an “SPL Golfe de Saint-Tropez Développement” erfolgen. Die Buchungsfrist muss mit dem verwendeten Zahlungsmittel übereinstimmen.

ARTIKEL 9 – AUSFÜHRUNG DER LEISTUNG

Die Leistung wird an den Orten, zu den Daten und zu den Zeiten erbracht, die auf dem Vermittlungsschein angegeben sind, ohne die Möglichkeit einer stillschweigenden Erneuerung oder Verlängerung. Der Kunde kann sich unter keinen Umständen auf ein Recht auf Verbleib in den Räumlichkeiten nach Beendigung der Dienstleistung berufen. Für die ordnungsgemäße Erbringung bestimmter Leistungen muss der Kunde am angegebenen Tag zu den angegebenen Zeiten erscheinen (oder den Anbieter direkt kontaktieren).

Die angegebenen Zeiten sind einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf der Dienstleistung zu gewährleisten. Im Falle einer Verspätung und ohne Mitteilung des Kunden über seine Ankunftszeit wird die Buchung nach dem Ermessen des Anbieters garantiert. Falls der Anbieter verpflichtet ist, nicht auf verspätete Kunden zu warten, kann dem Kunden eine Verschiebung der Aktivität angeboten werden.

Wenn kein Ersatztermin gefunden werden kann, ist allein der Kunde für seine Verspätung verantwortlich und es wird eine Gebühr in Höhe von 100% des Leistungspreises erhoben.

Es kann vorkommen, dass bestimmte von den Anbietern angebotene Aktivitäten gestrichen werden, insbesondere aus klimatischen Gründen, im Falle höherer Gewalt, bei Aufenthalten außerhalb der touristischen Saison oder wenn die für die Durchführung der Aktivität erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Stornierung einer Aktivität aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund des Verhaltens eines Dritten kann in keinem Fall zu einer Entschädigung des Kunden durch die SPL GSTD führen.

Falls die SPL GSDT ihrer Verpflichtung zur Erfüllung zum Zeitpunkt oder nach Ablauf der oben genannten Frist nicht nachkommt, oder andernfalls spätestens 30 Tage nach Abschluss des Vertrags, kann der Kunde den Vertrag gemäß den Bedingungen der Artikel L. 216-2, L. 216-3 und L. 216-4 des Verbrauchergesetzbuchs auflösen.

per Einschreiben mit Rückschein oder schriftlich auf einem anderen dauerhaften Datenträger, wenn der Gewerbetreibende, nachdem er den Gewerbetreibenden auf die gleiche Weise aufgefordert hat, den Dienst innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu erbringen, dieser nicht innerhalb dieser Frist nachgekommen ist.

Der Vertrag gilt als aufgelöst, sobald der Gewerbetreibende den Brief oder die schriftliche Mitteilung über die Auflösung des Vertrages erhalten hat, es sei denn, der Gewerbetreibende hat in der Zwischenzeit seinen Verpflichtungen nachgekommen.

Der Kunde kann jedoch den Vertrag sofort auflösen, wenn der Gewerbetreibende sich weigert, die Dienstleistung zu erbringen oder wenn er seiner Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt nachkommt, wenn dieser Zeitpunkt oder diese Frist für den Kunden eine wesentliche Bedingung des Vertrages darstellt.

Diese wesentliche Bedingung ergibt sich aus den Umständen, die den Abschluss des Vertrages umgeben, oder aus einem ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Abschluss des Vertrages.

ARTIKEL 10 – ABTRETUNG DES VERTRAGS DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde kann seinen Vertrag an einen Zessionar abtreten, der die gleichen Bedingungen wie er selbst erfüllt, um die Leistung zu erbringen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die SPL GSTD per Einschreiben mit Rückschein spätestens sieben Tage vor Beginn der Leistung über seine Entscheidung zu informieren. Die Abtretung des Vertrags erfolgt zum Selbstkostenpreis. Der Abtretende und der Zessionar haften gegenüber dem Verkäufer gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restpreises sowie für eventuelle zusätzliche Kosten, die durch diese Abtretung entstehen.

ARTIKEL 11 – ÄNDERUNG / STORNIERUNG

Durch den Kunden

Alle Änderungen und Stornierungen seitens des Kunden müssen systematisch bei der SPL Golfe de Saint-Tropez Développement per E-Mail eingereicht werden: groupe@visitgolfe.com

Zu diesem Zweck muss der Kunde die SPL GSTD unverzüglich telefonisch kontaktieren und seine Stornierung per E-Mail bestätigen. Die Stornierung muss dann schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Das Datum, das für die Bestimmung der Stornierungsfristen, die zu den unten definierten Gebühren führen, herangezogen wird, ist das Datum der ursprünglichen Stornierungsmail. Nur der im Angebot genannte Hauptbucher ist berechtigt, den Buchungsvertrag zu ändern oder zu stornieren.

Stornierungen, die direkt an die Reiseveranstalter oder Reiseleiter geschickt werden, gelten nicht als gültig und sind in voller Höhe zu zahlen.

Jeder Auftrag, der durch einen Bestellschein bestätigt wird (dies gilt insbesondere für Körperschaften), ist für den Kunden verbindlich. In diesem Fall wird keine Anzahlung geleistet, aber im Falle einer vollständigen Stornierung durch den Kunden gelten die unten aufgeführten Stornierungsgebühren.

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung durch den Kunden wird die SPL GSTD dem Kunden von Rechts wegen Stornierungsgebühren in Rechnung stellen, und zwar unter den nachstehend festgelegten Bedingungen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben:

Umbuchungs- oder Stornierungsentschädigungen, allgemeine Regel

Für Änderungen oder Stornierungen jeglicher Art vor dem Abreisedatum werden Stornierungskosten in Höhe des Gesamtbetrages der bestellten Leistungen gemäß der folgenden Tabelle in Rechnung gestellt, je nach Datum, an dem die Stornierung erfolgt.

Für alle Arten von Gruppenreisen oder Wohnseminaren, im Falle einer Stornierung durch den Kunden:

  • zwischen dem Datum der Vertragsunterzeichnung und 91 Tagen und vor dem Datum des Leistungsbeginns werden 50% des Gesamtbetrages der Leistung einbehalten.
  • zwischen 90 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags und 31 Tagen vor Beginn der Leistungen werden 90% des Vertragswerts einbehalten.
  • zwischen 30 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags und dem Datum der Leistung selbst werden 100% des Vertragsbetrags einbehalten.

Bei Verspätung oder Nichterscheinen des Kunden wird keine Rückerstattung vorgenommen.

Im Falle eines Abbruchs der touristischen Leistung durch den Kunden vor dem vereinbarten Termin aus irgendeinem Grund (einschließlich Streik, medizinischer Rückführung…) erfolgt keine Rückerstattung seitens des Verkäufers.

Bei Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistungen ohne vorherige Stornierung erfolgt keine Rückerstattung.

Es wird davon ausgegangen, dass die einbehaltenen Strafen an die jeweiligen Anbieter zurückgezahlt werden.

Im Falle einer teilweisen Stornierung (Erhöhung oder Verringerung der Anzahl der Personen) kann die Gewährung von Gratisleistungen geändert werden.

Alle Leistungen, die nicht in der Pauschale enthalten sind, müssen vom Kunden vor Ort bezahlt werden. Ohne vorherige Zustimmung von SPL GSTD darf der Kunde den Ablauf seines Aufenthaltes nicht ändern. Die Kosten für nicht akzeptierte Änderungen gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Bei Nichtinanspruchnahme werden die Gutscheine nicht zurückerstattet.

Änderung durch SPL GSTD

Wenn SPL GSTD vor dem vorgesehenen Datum des Leistungsbeginns gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Bestandteile des Buchungsvertrags vorzunehmen, kann der Kunde, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, und nachdem er von SPL GSTD in geeigneter Weise darüber informiert wurde, folgende Rechte geltend machen:

  • oder die von SPL GSTD vorgeschlagene Änderung oder den Ersatz der Leistungen akzeptieren, wobei ein neuer Vertrag mit den vorgenommenen Änderungen von den Parteien unterzeichnet wird. Wenn die Ersatzleistung billiger ist als die bestellte Leistung, wird dem Kunden der zu viel gezahlte Betrag nach der Leistung zurückerstattet.
  • oder den Vertrag kündigen und eine sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge ohne Strafzahlungen erhalten.

Stornierung durch die SPL GSTD

Wenn die SPL GSTD vor Beginn der Leistung die Leistung storniert, muss sie den Kunden per E-Mail darüber informieren und sich durch eine Rückmail vergewissern, dass der Kunde dies zur Kenntnis genommen hat. Der Kunde erhält, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, unverzüglich und ohne Strafe die gezahlten Beträge zurück, insbesondere wenn die vertraglich vereinbarte Leistung aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände nicht erbracht werden kann.

Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn eine gütliche Einigung erzielt wird, die die Annahme einer von der SPL GSTD angebotenen Ersatzleistung durch den Kunden zum Gegenstand hat.

Besondere Bestimmungen für bestimmte Arten von Leistungen, die eine Mindestanzahl von Teilnehmern erfordern, um stattfinden zu können (sog. gruppierte Einzelleistungen).

Eine unzureichende Teilnehmerzahl kann bei bestimmten Arten von Leistungen ein gültiger Grund für die Stornierung sein. In diesem Fall muss die SPL GSTD den Kunden mindestens 21 Tage vor der Abreise oder vor dem im Vertrag festgelegten Datum benachrichtigen und erstattet die Gesamtheit der entsprechenden gezahlten Beträge zurück.

Dies darf nicht weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung geschehen.

ARTIKEL 12 – WIDERRUFSRECHT

Artikel L 221-28 des Verbraucherschutzgesetzes bestimmt, dass das Widerrufsrecht nicht ausgeübt werden kann bei Verträgen über die Erbringung von Unterkunftsdienstleistungen, außer Wohnunterkünften, Transportdienstleistungen, Autovermietungen, Restaurants oder Freizeitaktivitäten, die an einem bestimmten Datum oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden sollen.

SPL GST beruft sich auf das fehlende Widerrufsrecht und erklärt, dass der Kunde für alle Leistungen, die in den Anwendungsbereich von Artikel L 221-28 des Verbrauchergesetzbuches fallen, kein Widerrufsrecht hat.

ARTIKEL 13 – HAFTUNG

Gemäß Art. L. 211-16 I, Abs. 2 des Tourismusgesetzes ist der Gewerbetreibende, der eine Reisedienstleistung verkauft, unbeschadet seines Rechts auf Rückgriff gegen den Dienstleister von Rechts wegen für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlich, die in diesem Vertrag vorgesehen ist.

Gemäß Art. L. 211-16 I, Abs. 1 des Tourismusgesetzes ist der Gewerbetreibende, der eine Pauschalreise verkauft, unbeschadet seines Rechts auf Rückgriff gegen andere Reisedienstleister von Rechts wegen für die Erfüllung der in diesem Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen von ihm selbst oder von anderen Reisedienstleistern erbracht werden.

Gemäß Artikel L. 211-3 I und II des Tourismusgesetzes wird der Gewerbetreibende, der eine verbundene Reiseleistung verkauft, nicht der verschuldensunabhängigen Haftung unterworfen, wenn er den Kunden darüber informiert, dass er sich nicht in der Situation einer Reisedienstleistung oder einer Pauschalreise befindet, da jeder Anbieter für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Dienstleistung verantwortlich ist und der Reisende nicht in den Genuss der verschuldensunabhängigen Haftung kommt, obwohl er einen Insolvenzschutz genießt.

Für verbundene Reiseleistungen gilt, dass :

Wenn der Kunde, nachdem er eine Reiseleistung gewählt und bezahlt hat, zusätzliche Reiseleistungen für seine Reise oder seinen Ferienaufenthalt über SPL GSTD bucht, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rechte, die für Pauschalreisen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 und Artikel L. 211-2 des Tourismusgesetzes gelten.

Wenn der Kunde jedoch während desselben Besuchs oder Kontakts mit SPL GSTD zusätzliche Reiseleistungen bucht, sind diese Reiseleistungen Teil einer verbundenen Reiseleistung.

In diesem Fall hat SPL GSTD, wie vom Recht der Europäischen Union gefordert, einen Schutz, um die Beträge zurückzuzahlen, die der Kunde für Dienstleistungen gezahlt hat, die aufgrund seiner Insolvenz nicht ausgeführt wurden.

In jedem Fall und gemäß Artikel L. 211-17, IV, Satz 2 des Tourismusgesetzes ist die Höhe des Schadenersatzes, den SPL GSTD aus welchem Grund auch immer an den Kunden zahlen muss, auf das Dreifache des Gesamtpreises ohne Steuern der Leistungen beschränkt, mit Ausnahme von Personenschäden und Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

Die SPL GST kann nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der bestellten Leistungen oder die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen haftbar gemacht werden, wenn es sich um zufällige Ereignisse, höhere Gewalt, schlechte Ausführung … oder Fehler des Kunden oder unvorhersehbare und unüberwindbare Ereignisse eines Dritten, der nicht an der Erbringung der Leistungen beteiligt ist, handelt.

In keinem Fall kann die SPL GSTD haftbar gemacht werden, wenn diese Verträge von Dritten oder zu anderen als touristischen Zwecken genutzt werden.

ARTIKEL 14 – HÖHERE GEWALT

Alle Umstände, die außerhalb des Einflusses der Parteien liegen und die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter normalen Bedingungen verhindern, gelten als Gründe für die Befreiung von den Verpflichtungen der Parteien und führen zu deren Aussetzung. Die Partei, die sich auf die oben genannten Umstände beruft, muss die andere Partei unverzüglich über deren Eintreten und Verschwinden informieren.

Als höhere Gewalt gelten alle Tatsachen oder Umstände, die unwiderstehlich, außerhalb der Parteien, unvorhersehbar, unvermeidbar und außerhalb des Willens der Parteien sind und die von den Parteien trotz aller vernünftigerweise möglichen Anstrengungen nicht verhindert werden können.

Als höhere Gewalt oder zufällige Ereignisse gelten neben den üblicherweise von der Rechtsprechung der französischen Gerichte anerkannten Fällen ausdrücklich: Blockierung der Transport- oder Versorgungsmittel, Erdbeben, Brände, Stürme, Überschwemmungen, Blitzschlag, Ausfall der Telekommunikationsnetze oder Schwierigkeiten, die den externen Telekommunikationsnetzen der Kunden eigen sind. Die Parteien werden sich zusammensetzen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu prüfen und die Bedingungen zu vereinbaren, unter denen die Erfüllung des Vertrags fortgesetzt werden kann.

Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, können die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der geschädigten Partei gekündigt werden.

ARTIKEL 15 – VERSICHERUNGEN / GARANTIEN

Die SPL GSTD hat eine Haftpflichtversicherung bei dem Versicherer: AXA France IARD 313 Terrasses de l’Arche – 9272276 Nanterre Cedex und eine finanzielle Garantie bei der Association Professionnelle de Solidarité du Tourisme – 15, Avenue Carnot – 75017 Paris abgeschlossen, um die Folgen der beruflichen Haftpflicht zu decken, die ihr in ihrer Eigenschaft als lokale Tourismusorganisation, die zur Vermarktung von Produkten berechtigt ist, entstehen könnten.

Für den Komfort und die Sicherheit des Kunden empfiehlt SPL GSTD dem Kunden, eine angemessene Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Abschluss einer Stornierungsversicherung nach Wahl des Kunden ist freiwillig.

ARTIKEL 16 – INFORMATIK UND FREIHEITEN

SPL GSTD sammelt einige Ihrer Daten. Diese persönlichen Daten werden auf der Grundlage Ihrer Zustimmung und unserer vertraglichen Beziehung gesammelt. Sie werden nur für die Zwecke verwendet, denen Sie zugestimmt haben.

Im vorliegenden Fall werden Ihre Daten zum Zweck der Kundenverwaltung von SPL GSTD gesammelt. Die erfassten persönlichen Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung aufbewahrt. Alle Informationen über die Sammlung und Speicherung der persönlichen Daten der Kunden werden methodisch in einem Register gespeichert, das den Nachweis ermöglicht, dass die Einrichtung SPL GSTD die Bestimmungen des Gesetzes vom Januar 1978 und der DSGVO einhält und die ihr übertragenen Verantwortlichkeiten in diesem Bereich voll und ganz wahrnimmt. Das Register wird auf dem neuesten Stand gehalten und berücksichtigt alle Änderungen, die bei der Verarbeitung auftreten. Die Informationen über den Kunden sind für SPL GSTD bestimmt, die sich verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über Informatik und Freiheiten (Artikel 27 des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978) einzuhalten. SPL GSTD beschränkt den Zugang zu den persönlichen Daten des Kunden ausschließlich auf befugte Mitarbeiter, die einer angemessenen Geheimhaltungspflicht unterliegen und deren Kontakt mit diesen persönlichen Daten im Rahmen ihrer Aufgaben gerechtfertigt ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten an die Dienstleister weitergegeben werden, die mit der Ausführung der Leistung gemäß dem Vertrag zwischen ihm und der SPL GSTD beauftragt sind.

Ab dem 25. Mai 2018 hat jeder Nutzer gemäß den Bestimmungen der Artikel 38, 39 und 40 des Gesetzes vom Januar 1978 ein Recht auf Anfrage, Zugang, Änderung, Widerspruch und Berichtigung aus legitimen Gründen in Bezug auf die Sammlung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten. Es ist möglich, die Berichtigung, Ergänzung, Klärung, Aktualisierung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.

Diese Rechte können ausgeübt werden, indem Sie per E-Mail an info@visitgolfe.com schreiben und eine Kopie Ihres Personalausweises beifügen.

Der Kunde kann jederzeit eine Beschwerde bei der CNIL gemäß den auf deren Website(https://www.cnil.fr) angegebenen Modalitäten einreichen.

ARTIKEL 17 – STREITIGKEITEN

Beschwerden

Vor Ort: “Jeder Mangel bei der Erfüllung des Vertrages, der vor Ort vom Verbraucher festgestellt wird, muss so schnell wie möglich gemeldet werden”, daher muss der Kunde seine Beschwerde sofort an den örtlichen Vertreter richten, damit er nicht während der gesamten Dauer der Reise oder des Aufenthalts unter den Unannehmlichkeiten leidet. Jeder Kunde sollte sich mit ihm in Verbindung setzen, um weitere Informationen zu erhalten und/oder Probleme zu lösen. Wenn der Kunde nicht zufrieden gestellt wird, muss er den örtlichen Vertreter um eine Bescheinigung über die nicht erbrachten Leistungen bitten. Leistungen, die nicht vor der Abreise storniert und vom Reisenden nicht in Anspruch genommen wurden, können ohne die schriftliche Zustimmung des betreffenden Anbieters nicht erstattet werden.

Bei der Rückreise: Jede Reklamation über Mängel muss der SPL GSTD per Einschreiben mit Rückschein zusammen mit allen Originalbelegen (Bescheinigung über nicht erbrachte Leistungen, Bescheinigung über vorzeitige Abreise, Rechnungen usw.) übermittelt werden.

Dies muss innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr der Reise oder des Aufenthalts an die folgende Adresse erfolgen: SPL Golfe de Saint-Tropez Développement: 2 rue Blaise Pascal – Hôtel Communautaire – 83310 Cogolin.

Andernfalls wird keine Beschwerde von der SPL GSTD zugelassen.

Mediation


Der Kunde kann im Falle einer Anfechtung eine konventionelle Schlichtung in Anspruch nehmen, insbesondere bei der Kommission für Verbraucherschlichtung oder bei den bestehenden sektoriellen Schlichtungsstellen, oder jede alternative Methode zur Beilegung von Streitigkeiten (z.B. Schlichtung).

Anwendbares Recht

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der Anwendung des französischen Rechts unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens. Dies gilt sowohl für die materiellen als auch für die formellen Regeln. Alle Streitigkeiten in Bezug auf ihre Auslegung und/oder Ausführung fallen unter die Zuständigkeit der französischen Gerichte. Im Falle eines Rechtsstreits oder einer Beschwerde wendet sich der Kunde an die SPL GSTD, um eine gütliche Lösung zu finden.

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